1. 1.1 Die Staatsanwaltschaft des Kantons Freiburg führte gegen A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer), amtlich verteidigt durch Rechtsanwältin B.________, ein Strafverfahren wegen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz. Der Beschwerdeführer wurde am 16. August 2023 festgenommen und auf Antrag der Staatsanwaltschaft des Kantons Freiburg vom 18. August 2023 mit Verfügung des Zwangsmassnahmengerichts des Kantons Freiburg vom 20. August 2023 für einen Monat in Untersuchungshaft versetzt (Dossiernummer 100 2023 332).