Diese haben ergeben, dass die Polizei den Beschwerdeführer das Formular Privatklage ohne Übersetzung ausfüllen und unterzeichnen liess (Telefonnotiz der Staatsanwaltschaft vom 16. November 2023), worauf die Staatsanwaltschaft den Beschwerdeführer als Privatkläger zum Verfahren zuliess (Verfügung der Staatsanwaltschaft vom 16. November 2023). Obschon den Umständen der Anzeigeerstattung und des ursprünglichen Verzichts auf die Privatklägerstellung primär eine sprachliche Problematik zugrunde gelegen habe dürfte, welche durch den Bezeig eines Übersetzers hätte behoben werden können – und künftig grundsätzlich auch