Ebenso wenig wird in Abrede gestellt, dass die Staatsanwaltschaft erst nach der Mandatsanzeige bzw. der Intervention des Rechtsvertreters des Beschwerdeführers Abklärungen betreffend den Verzicht des Beschwerdeführers auf seine Privatklage getätigt hat. Diese haben ergeben, dass die Polizei den Beschwerdeführer das Formular Privatklage ohne Übersetzung ausfüllen und unterzeichnen liess (Telefonnotiz der Staatsanwaltschaft vom 16. November 2023), worauf die Staatsanwaltschaft den Beschwerdeführer als Privatkläger zum Verfahren zuliess (Verfügung der Staatsanwaltschaft vom 16. November 2023).