6 vor der Bedrohung durch den Beschuldigten habe, aber alles in Ordnung sei, wenn sich dieser beim ihm entschuldige (polizeiliche Einvernahme des Beschwerdeführers vom 21. Dezember 2023, S. 2 Z. 36-37). Rund ein halbes Jahr später nahm der Beschwerdeführer alsdann ohne Begleitung an der Vergleichsverhandlung bei der Staatsanwaltschaft teil (Protokoll der Vergleichsverhandlung vom 20. Juni 2023), wo er auf den Beschuldigten traf.