zudem leide er an Angststörungen und Schlaflosigkeit. Entsprechendes kann auch dem Bericht des Neurozentrums des Inselspitals vom 28. Februar 2023 entnommen werden (Beschwerdebeilage 5, S. 1 und 2). Der Generalstaatsanwaltschaft ist zuzustimmen, dass es als notorisch gelten kann, dass von einem Strafverfahren eine gewisse emotionale Belastung ausgeht.