Prellung des Schädels mit Gehirnerschütterung; subjektive Visusminderung beidseitig rechtsbetont [vgl. dazu insbesondere Beschwerdebeilage 5, S. 1]) erlitten hat, sondern auch psychisch schwer belastet war und nach wie vor zu sein scheint. Wie dem von ihm bei der Staatsanwaltschaft eingereichten Arztbericht von Dr. D.________ vom 23. Dezember 2022 entnommen werden kann, hat die beim Beschwerdeführer bereits vorhandene depressive Symptomatik unmittelbar nach dem zu untersuchenden Vorfall zugenommen; zudem leide er an Angststörungen und Schlaflosigkeit.