5 Anzeigerapport verfasst hat, um eine verworrene, unübersichtliche und kulturell bedingte Situation handelt, gilt es lediglich einen vom Beschuldigten bestrittenen tätlichen Angriff auf den Beschwerdeführer und damit einen überschaubaren Lebenssachverhalt zu untersuchen. Rechtlich dürfte es schwergewichtig darum gehen zu überprüfen, ob der Vorfall dem Beschuldigten rechtsgenüglich nachgewiesen werden kann.