Aufgrund Abklärungen bei der Polizei ist davon auszugehen, dass sprachliche Schwierigkeiten der Grund dafür gewesen sein dürften, dass der Privatkläger bei der Anzeige auf dem Polizeiposten auf dem Formular «Strafantrag – Privatklage» auf die Stellung als Privatkläger verzichtet hatte. Demgegenüber nahm der Privatkläger bereits an einer Vergleichsverhandlung bei der Staatsanwaltschaft teil und reichte im Nachgang an diese und nachdem ihm erläutert wurde, dass er bei der Polizei auf die Stellung als Privatkläger verzichtet habe, diverse Schreiben und Unterlagen bei der Staatsanwaltschaft ein.