Weiter hiess sie den in der Beschwerdeschrift vom 8. Februar 2024 gestellten Antrag um Akteneinsicht gut und gab dem Beschwerdeführer Gelegenheit, Schlussbemerkungen einzureichen. Mit Verfügung vom 1. Oktober 2024 nahm gab die Verfahrensleitung von den abschliessenden Bemerkungen des Beschwerdeführers vom 30. September 2024 Kenntnis. Mit E-Mail vom 3. Oktober 2024 reichte Fürsprecher C.________ seine Honorarnote inkl. Aufwandtabelle für das Beschwerdeverfahren ein.