Dagegen erhob Fürsprecher C.________ namens und im Auftrag des Beschwerdeführers am 8. Februar 2024 Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) und beantragte: 1. Ziff. 2 der angefochtenen Verfügung sei aufzuheben und es sei im Verfahren BM 23 3121 gegen A.________ der Unterzeichnete dem Privatkläger als unentgeltlicher Rechtsbeistand beizuordnen. 2. Der Unterzeichnete sei dem Privatkläger für dieses Beschwerdeverfahren als unentgeltlicher Rechtsbeistand beizuordnen.