Zudem ersuchte er um Zustellung der amtlichen Akten sowie um die Erteilung der unentgeltlichen Rechtspflege unter Beiordnung seiner selbst als unentgeltlichen Rechtsbeistand des Beschwerdeführers. In der Folge setzte die verfahrensleitende Staatsanwältin die auf den 28. September 2023 angesetzten Einvernahmen des Beschuldigten und des Beschwerdeführers ab und holte beim zuständigen Polizisten weitere Informationen dazu ein, wie die ursprüngliche Verzichtserklärung des Beschwerdeführers zustande gekommen war. Am 16. November 2023 verfügte sie die Zulassung des Beschwerdeführers als Privatkläger.