1. 1.1 Die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft; Vorinstanz) führt gegen A.________ ein Strafverfahren (BM 23 3121) wegen Tätlichkeiten, evtl. einfacher Körperverletzung zum Nachteil von B.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer). Mit E-Mail vom 12. September 2023 informierte der Rechtsvertreter des Beschwerdeführers, Fürsprecher C.________, die zuständige Staatsanwältin über seine Mandatierung und bat um eine telefonische Kontaktaufnahme betreffend die Parteistellung des Beschwerdeführers.