15 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Es wird festgestellt, dass das rechtliche Gehör des Beschwerdeführers verletzt worden ist. 2. Die Beschwerde wird abgewiesen. 3. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1’500.00, werden zu vier Fünfteln, ausmachend CHF 1’200.00, dem Beschwerdeführer auferlegt. Die Restanz, ausmachend CHF 300.00, trägt der Kanton Bern.