Insgesamt ist festzuhalten, dass im heutigen Zeitpunkt – auch im Hinblick auf die bisherige Verfahrensdauer – noch keine Verletzung des Beschleunigungsgebots in Haftsachen ausgemacht werden kann. Die Beschwerdekammer geht davon aus, dass das Berufungsgericht das Verfahren beförderlich vorantreiben wird.