In früheren Fällen hat das Bundesgericht eine Verletzung des Beschleunigungsgebots angenommen, wenn zwischen der Verhandlung und der Zustellung des begründeten Entscheids sechs, sieben bzw. neun Monate vergingen (Urteile des Bundesgerichts 7B_211/2024 vom 31. Mai 2024 E. 2.2 und E. 3, 1B_82/2021 vom 9. September 2021 E. 2.4 und 6B_42/2016 vom 26. Mai 2016 E. 5.5). Hinsichtlich der Verletzung im Zusammenhang mit der Dauer von sechs Monaten hielt das Bundesgericht fest, dass die Verletzung des Beschleunigungsgebots leicht wiege, sodass sich im konkreten Fall keine Reduktion der Strafe rechtfertige (Urteil des Bundesgerichts