Die Auslieferungen erledigte er gemäss den Anweisungen, die er per Mobiltelefon erhielt, und hatte auch da weder auf die Mengen noch auf die Einnahmen einen Einfluss. Die Erlöse leitete er an unbekannte Personen innerhalb der Organisation weiter, selbst erhielt er einen eher bescheidenen FixIohn. Insofern rechtfertigt es sich, die tiefe Hierarchiestufe mit einem Abzug von 30 % zugunsten des Beschuldigten zu berücksichtigen. […]