Demgegenüber akzeptiert die Staatsanwaltschaft das Urteil nicht. Die Generalstaatsanwaltschaft führt in ihrer Stellungnahme vom 7. Januar 2025 dazu aus, dass sie im Berufungsverfahren voraussichtlich eine Strafe von sechs Jahren beantragen werde. Die Chancen, dass die Strafe erhöht werde, stünden angesichts der offensichtlich sehr hoch ausgefallenen Abzüge für die Stellung des Beschwerdeführers in der Hierarchie und sein Geständnis denn auch gut. Das Regionalgericht habe selbst festgestellt, dass die Beweislage erdrückend gewesen sei.