Es legte zudem fest, dass der Beschuldigte im bisherigen Setting des vorzeitigen Strafvollzugs verbleibe. Dagegen erhob der Beschuldigte (nachfolgend: Beschwerdeführer), amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt B.________, am 30. Dezember 2024 bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) Beschwerde und beantragte, der angefochtene Beschluss sei unter Kosten- und Entschädigungsfolge aufzuheben und er sei unverzüglich aus der Haft zu entlassen. Mit Schreiben vom 6. Januar 2025 nahm das Regionalgericht zur Beschwerde Stellung.