1058). Am 26. November 2024 stellte der Beschuldigte ein Haftentlassungsgesuch. Mit Beschluss vom 16. Dezember 2024 wies das Regionalgerichts dieses ab und ordnete die Sicherheitshaft an. Es legte zudem fest, dass der Beschuldigte im bisherigen Setting des vorzeitigen Strafvollzugs verbleibe.