Er wurde zu einer Freiheitsstrafe von 46 Monaten verurteilt, unter Anrechnung von 99 Tagen erstandener Untersuchungshaft und unter Berücksichtigung des vorzeitigen Strafvollzugs per 30. August 2022. Darüber hinaus verhängte das Regionalgericht eine Übertretungsbusse von CHF 200.00 mit Ersatzfreiheitsstrafe von zwei Tagen bei Nichtbezahlen sowie eine Landesverweisung von acht Jahren und auferlegte dem Beschuldigten die Verfahrenskosten von insgesamt CHF 58’640.30 (Akten PEN 23 249 pag. 1050 f.). Gegen dieses Urteil meldete die Staatsanwaltschaft am 26. Juli 2024 Berufung an (amtliche Akten pag. 1058).