1. Mit Urteil vom 17. Juli 2024 wurde der Beschuldigte vom Regionalgericht Oberland, Kollegialgericht in Fünferbesetzung (nachfolgend: Regionalgericht), wegen qualifizierter Widerhandlugen gegen das Betäubungsmittelgesetz (mengen-, banden- und gewerbsmässig qualifiziert begangen), Konsumwiderhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie Geldwäscherei (teilweise banden- und gewerbsmässig qualifiziert begangen) schuldig gesprochen. Er wurde zu einer Freiheitsstrafe von 46 Monaten verurteilt, unter Anrechnung von 99 Tagen erstandener Untersuchungshaft und unter Berücksichtigung des vorzeitigen Strafvollzugs per 30. August 2022.