1. Die Beschwerde wird gutgeheissen. Die Nichtanhandnahmeverfügung BM 24 35421 der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 10. Dezember 2024 wird aufgehoben. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1'000.00, trägt der Kanton Bern. 3. Die amtlichen Entschädigungen für das Beschwerdeverfahren werden am Ende des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft oder das urteilende Gericht festgesetzt. Für die ausgerichteten amtlichen Entschädigungen entfällt eine Rückzahlungspflicht.