_ schilderte an der delegierten Einvernahme vom 27. August 2024, dass der Beschuldigte ein Messer hervorgezogen und alle bedroht habe. Der Beschuldigte habe zum Beschwerdeführer gesagt, dass er ihn «erstechen» werde. Er habe gesagt, dass er ihn «messern» werde, was ein türkischer Ausdruck sei (Z. 59 f., 130 f., 133 f. des Protokolls).