3.3 Mit Mitteilung vom 3. Dezember 2024 stellte die Staatsanwaltschaft in Aussicht, gegen den Beschuldigten sowie die weiteren Mitbeschuldigten beim zuständigen Gericht Anklage wegen Angriffs sowie gegen den Beschuldigten wegen versuchter schwerer Körperverletzung, beides angeblich begangen am 23. August 2024 zum Nachteil des Beschwerdeführers, zu erheben. Weiter werde gegen den Beschwerdeführer Anklage wegen einfacher Körperverletzung, Drohung und Beschimpfung, angeblich begangen am 22. August 2025 zum Nachteil des Beschuldigten, erhoben.