angeblich begangen am 22. August 2024 zum Nachteil des Beschuldigten. 3.2 Im Anzeigerapport der Kantonspolizei Bern vom 8. November 2024 wurde nach den erfolgten Einvernahmen der beschuldigten Personen, Opfer sowie Auskunftspersonen unter dem Titel «Tathergang» Folgendes festgehalten: Aufgrund der getätigten Einvernahmen und den erhobenen Beweisen erachtet der Schreibende den folgenden möglichen Tathergang als nachvollziehbar: 22.08.2024 C.________, F.________, G.________, H.________ und A.________ begaben sich für ein gemeinsames Picknick zu einer Grillstelle.