der Staatsanwaltschaft an, dass der Beschwerdeführer sie mit der Wahrung seiner rechtlichen Interessen im Strafverfahren gegen den Beschuldigten beauftragt habe, er sich als Straf- und Zivilkläger konstituiere und zudem Strafantrag hinsichtlich sämtlicher weiterer in Betracht kommender Delikte, wie insbesondere der einfachen Körperverletzung, Tätlichkeit und Drohung stelle. Am 28. November 2024 eröffnete die Staatsanwaltschaft zudem gestützt auf die Anzeige des Beschuldigten vom 21. November 2024 ein Strafverfahren gegen den Beschwerdeführer wegen einfacher Körperverletzung, Drohung und Beschimpfung,