Mit Schreiben vom 15. Oktober 2024 zeigte Rechtsanwältin D.________ der Staatsanwaltschaft an, dass der Beschwerdeführer sie mit der Wahrung seiner rechtlichen Interessen im Strafverfahren gegen den Beschuldigten beauftragt habe, er sich als Straf- und Zivilkläger konstituiere und zudem Strafantrag hinsichtlich sämtlicher weiterer in Betracht kommender Delikte, wie insbesondere der einfachen Körperverletzung, Tätlichkeit und Drohung stelle.