2 griffs zum Nachteil des als Nachtwache in der Kollektivunterkunft tätigen Beschwerdeführers sowie weiterer Personen und gegen den Beschuldigten wegen versuchter schwerer Körperverletzung zum Nachteil des Beschwerdeführers, beides angeblich begangen am 23. August 2024. Am 10. September 2024 stellte der Beschwerdeführer gegen den Beschuldigten Strafantrag wegen einfacher Körperverletzung und Tätlichkeiten. Mit Schreiben vom 15. Oktober 2024 zeigte Rechtsanwältin D._____