1. Mit Verfügung vom 10. Dezember 2024 nahm die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) das vom Straf- und Zivilkläger C.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) gegen A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) initiierte Strafverfahren wegen Drohung nicht an die Hand. Dagegen erhob der Beschwerdeführer, vertreten durch Rechtsanwältin D.________, am 23. Dezember 2024 bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) Beschwerde. Er stellte folgende Rechtsbegehren: 1.