1. Die Beschwerde wird teilweise gutgeheissen. Die Verfügung der Kantonalen Staatsanwaltschaft für Besondere Aufgaben vom 4. Dezember 2024 im Verfahren BA 23 1014 wird insofern aufgehoben, als eine Einstellung wegen Drohung und Amtsmissbrauchs erfolgt ist. Soweit weitergehend wird die Beschwerde abgewiesen. 2. Die Verfahrenskosten, bestimmt auf CHF 2'000.00, werden vom Kanton Bern getragen. Eine Rückzahlungspflicht des Beschwerdeführers entfällt.