Die Kundgabe der Verachtung kann gegenüber dem Betroffenen wie auch gegenüber Drittpersonen erfolgen (Urteil des Bundesgerichts 6B_375/2023 vom 2. Oktober 2023 E. 3.2 mit weiteren Hinweisen). Wie ausgeführt, muss davon ausgegangen werden, der Beschwerdeführer habe den Beschuldigten gebissen. Es liegt damit offensichtlich eine Provokation durch