10 zumal sie sich zu diesem Zeitpunkt tatsächlich zumindest in der Nähe der Laube befunden haben dürfte (vgl. Einvernahme E.________, Z. 150 ff. sowie F.________, Z. 141 ff.). Zwar sind es nicht nur ein paar Stufen bis zum Vorplatz, aber es handelt sich auch nicht um eine grosse Entfernung, welche es offensichtlich verunmöglicht, einen solchen Satz zu hören. Die Freundin machte diesbezüglich zudem konstante Aussagen, die örtlich und zeitlich mit denjenigen des Beschwerdeführers übereinstimmen.