6. Drohung 6.1 Der Beschwerdeführer behauptet, der Beschuldigte habe ihm gesagt, er solle sich stillhalten, sonst gäbe es einen Kopfschuss (vgl. Strafanzeige sowie Einvernahme des Beschwerdeführers, Z. 137). Die im Zusammenhang mit dem Ablauf der Anhaltung widersprüchlichen und aggravierenden Aussagen des Beschwerdeführers lassen zwar auch an der Glaubhaftigkeit dieser Äusserung Zweifel aufkommen. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass auch die Freundin und der Nachbar des Beschwerdeführers eine solche Äusserung in ihren Einvernahmen geschildert haben.