Der Beschwerdeführer sagte selbst aus, die Laube sei nicht für ein Gerangel gemacht und wenn es dumm gelaufen wäre, wären vielleicht beide oder alle vier runtergeflogen (Z. 244 f.). Es scheint damit offensichtlich, dass die Gegenwehr sowohl für den Beschwerdeführer als auch die anwesenden Polizisten gefährlich war, weshalb es erforderlich war, den Beschwerdeführer rasch zu fixieren und zu kontrollieren, was offenbar nicht anders möglich war als durch das zu Boden Führen. Sowohl der Beschuldigte als auch F.___