9 dass das zu Boden Führen und die Handfesseln nicht erforderlich oder ungeeignet gewesen sind. Die Platzverhältnisse waren offenbar eng (vgl. auch Einvernahme E.________, Z. 95 f.). Um nach unten auf den Vorplatz zum Polizeiauto zu gelangen, musste eine weitere Treppe benützt werden. Der Beschwerdeführer sagte selbst aus, die Laube sei nicht für ein Gerangel gemacht und wenn es dumm gelaufen wäre, wären vielleicht beide oder alle vier runtergeflogen (Z. 244 f.).