Zwar liegen keine Berichte des City-Notfalls vor, aber die Bissverletzung wurde fotografisch dokumentiert. In diesem Zusammenhang verfügte die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland zudem die Anordnung einer Blutprobe beim Beschwerdeführer, um mögliche Infektionskrankheiten bei diesem auszuschliessen, da er einen Polizisten gebissen habe (Faszikel 2). Weiter liegt eine Meldung «Berufsunfall» vom 16. Januar 2023 betreffend die Bissverletzung vor. Es entbehrt somit jeglicher Grundlage, dass der Beschuldigte die Bissverletzung erfunden bzw. inszeniert haben soll.