Das zu Boden Führen verbunden mit unkontrollierten Abwehrhandlungen erklärt auch die Schürfungen an anderen Körperteilen als an Ellbogen und Knien. Eine Nachfrage der Staatsanwaltschaft bei den behandelnden Ärzten im Spital Burgdorf, wie die Verletzungen des Beschwerdeführers entstanden sein könnten, verlief ohne Ergebnis. Aus den dokumentierten Verletzungen kann daher betreffend Glaubhaftigkeit der Aussagen des Beschwerdeführers nichts abgeleitet werden. Aus dem Bericht zur vorläufigen Festnahme des Beschwerdeführers geht zudem hervor, dass die Notwendigkeit des Beizugs eines Arztes vom Beschwerdeführer verneint wurde.