6 führungsbefehls werde nicht ohne Schwierigkeiten ablaufen, und vor diesem Hintergrund der Vollzug zu dritt ohnehin sinnvoll erschien, was dem Beschuldigten sowie Beat Schüpbach in Erinnerung geblieben sein dürfte. Jedenfalls ist der Grund für ein Ausrücken zu dritt nicht geeignet, die Glaubhaftigkeit der Aussagen des Beschuldigten oder von E.________ grundsätzlich in Zweifel zu ziehen.