Der Beschwerdeführer bestreitet zwar, sich auf diese Weise geäussert zu haben. Er bestätigt aber immerhin, dass er die Türe wieder habe schliessen wollen, offenbar um Socken anzuziehen und seine Freundin zu informieren, was er aber den Polizisten gegenüber nicht erwähnt habe (Einvernahme des Beschwerdeführers vom 26. Juni 2023, Z. 129 ff., Z. 164 ff., Z. 179 ff., Z. 189 [auch die nachfolgenden zitierten/erwähnten Aussagen des Beschwerdeführers beziehen sich auf diese Einvernahme]).