Einvernahme E.________ vom 5. Oktober 2023, Z. 85 sowie Einvernahme F.________ vom 5. Oktober 2023, Z. 47 ff. [im Folgenden wird auf die Angabe des Datums der Einvernahmen verzichtet, zumal es nur je eine gibt]). Der Beschwerdeführer bestreitet zwar, sich auf diese Weise geäussert zu haben.