Aus dem Kurzsachverhalt zur vorläufigen Festnahme des Beschwerdeführers vom 16. Januar 2023 geht hervor, dass der Beschwerdeführer die Türe seiner Wohnung zwar geöffnet, er nach Eröffnung des Vorführungsbefehls aber versucht habe, die Türe zu schliessen, und ins Innere der Wohnung geflüchtet sei. Er sei zu Boden geführt und in Handschellen gelegt worden. Im Zuge der Anhaltung habe sich der Beschwerdeführer vehement gewehrt, habe gegen die Polizisten getreten, einen in den Oberschenkel gebissen und sie bedroht (vgl. Bericht vorläufige Festnahme sowie Anzeigerapport vom 26. Januar 2023, S. 4; Faszikel 2).