Nachdem er (der Beschwerdeführer) über die Treppe auf den Vorplatz geführt worden sei, habe der Beschuldigte ihn erneut zu Boden geworfen, sich auf ihn gekniet und ihm gedroht, sich still zu halten, sonst gäbe es einen Kopfschuss. Weiter habe der Beschuldigte ihn als «Souhung» bezeichnet. Im Verlaufe der Anhaltung habe der Beschuldigte ihn zudem mehrfach gegen den Kopf geschlagen. Anschliessend habe der Beschuldigte ihn zum Polizeiauto geschleift. Dabei habe er (der Beschwerdeführer) sich multiple Schürfungen am ganzen Körper, eine Schädelprellung, eine Prellung des Kehlkopfes sowie eine dominante Prellung des Ellbogens zugezogen.