Dagegen reichte der Beschwerdeführer am 2. Februar 2023 Einsprache ein. Das beim Regionalgericht Bern-Mittelland in diesem Zusammenhang hängige Verfahren wurde mit Verfügung vom 19. November 2024 sistiert, da der Ausgang des vorliegenden Verfahrens BA 23 1014 gegen den Beschuldigten Einfluss auf den Ausgang des Verfahrens vor dem Regionalgericht Bern- Mittelland haben könne (Faszikel 6; Akten BA 23 1014 [falls nicht anders vermerkt, sind im Folgenden diese Akten gemeint]). Weiter erstattete der Beschwerdeführer am 17. April 2023 und damit noch innerhalb der dreimonatigen Strafantragsfrist (vgl. Art. 31 des Schweizerischen Strafgesetzbuches [StGB;