2 das nächste Mal sehe, werden Steine fliegen» und «Ich weiss genau, wo ihr wohnt». Die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland sprach den Beschwerdeführer mit Strafbefehl vom 27. Januar 2023 im Zusammenhang mit diesen Vorkommnissen vom 16. Januar 2023 wegen einfacher Körperverletzung zum Nachteil des Beschuldigten sowie Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte und Beschimpfung zum Nachteil des Beschuldigten und der beiden anderen anwesenden Polizisten schuldig. Dagegen reichte der Beschwerdeführer am 2. Februar 2023 Einsprache ein.