_, reichte am 30. Dezember 2024 Beschwerde gegen die Einstellungsverfügung ein und beantragte, diese sei aufzuheben und es sei Anklage gegen den Beschuldigten zu erheben wegen Körperverletzung, Drohung, Beschimpfung sowie Amtsmissbrauchs. Weiter sei die unentgeltliche Rechtspflege auf das Beschwerdeverfahren auszudehnen unter Beiordnung von Rechtsanwalt D.________ als amtlichen Rechtsbeistand, unter Kosten- und Entschädigungsfolge. Die Generalstaatsanwaltschaft sowie der Beschuldigte beantragten in ihren Stellungnahmen vom 28. bzw. 29. Januar 2025 die Abweisung der Beschwerde.