1. Mit Verfügung vom 4. Dezember 2024 stellte die Kantonale Staatsanwaltschaft für Besondere Aufgaben das Verfahren gegen den Beschuldigten wegen Körperverletzung, Drohung, Beschimpfung sowie Amtsmissbrauchs ein. Der Strafkläger (nachfolgend: Beschwerdeführer), vertreten durch Rechtsanwalt D.________, reichte am 30. Dezember 2024 Beschwerde gegen die Einstellungsverfügung ein und beantragte, diese sei aufzuheben und es sei Anklage gegen den Beschuldigten zu erheben wegen Körperverletzung, Drohung, Beschimpfung sowie Amtsmissbrauchs.