11 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Die Beschwerde wird teilweise gutgeheissen. Der Entscheid des Kantonalen Zwangsmassnahmengerichts wird aufgehoben, soweit dieses die Untersuchungshaft bis zum 19. März 2025 angeordnet hat. Die Untersuchungshaft wird bis zum 19. Februar 2025 angeordnet. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1'500.00, werden zu vier Fünftel, ausmachend CHF 1'200.00, dem Beschwerdeführer auferlegt. Die Restanz, ausmachend CHF 300.00, trägt der Kanton Bern.