Der Beschwerdeführer leide trotz antiandrogenen Präparats, bei dem sich sein Testosteronlevel auf Kastrationsniveau bewege, immer noch unter dem Wunsch, einen ihm bekannten Knaben zu entführen und zu missbrauchen. Daher stelle sich die Frage, ob nicht eine sexuell bedingte Symptomatik, sondern eine Zwangsstörung i.S. von Zwangsgedanken (ICD-10: F42.0) vorliege. Dem stehe allerdings die Tatsache entgegen, dass der Beschwerdeführer konkrete Vorbereitungshandlungen (Chloroform beschaffen) getätigt habe.