5.5.3 Mit Blick auf seine Aussagen kann entgegen dem Beschwerdeführer nach dem Gesagten nicht davon ausgegangen werden, dass es sich bei den von ihm geäusserten Gedanken um reine Fantasien handelt, auch wenn er durch seine Therapie gewohnt ist, seine Gedanken offen und ehrlich auszudrücken. Vielmehr decken sich seine Aussagen mit von ihm vorgenommenen Handlungen, womit nicht bloss von reinen Fantasien gesprochen werden kann.