Schliesslich kam es im Dezember 2024 wegen des Beschwerdeführers zu zwei Polizeieinsätzen im J.________ (psychiatrische Einrichtung). So habe er am 6. Dezember 2024 nicht davon abgehalten werden können, vom Fenster des J.________ (psychiatrische Einrichtung) ein «Dampfbähnli» zu beobachten, auf welchem sich Kinder befunden hätten. Die Polizei habe dann einen Sichtschutz aufstellen, die Storen runterlassen sowie ein Leintuch spannen müssen, bis er schliesslich in das «Isozimmer» geführt worden sei (Einvernahme des Beschwerdeführers vom 16. Dezember 2024, Z. 458 ff.).